Liebe Gäste,
Wir freuen uns sehr Sie weiterhin unter den geltenden Corona-Maßnahmen persönlich begrüßen zu dürfen. Es gelten die aktuellen Verordnungen der Landesregierung Niedersachsen. Damit Sie sich schon im Vorfeld auf die Regeln einstellen können, haben wir hier (FAQ) das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Nein, aber wir bitten Sie, Ihren Tisch vorab online zu reservieren, um Enttäuschungen vor Ort zu vermeiden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir leider nur sehr beschränkte Kapazität an Tischen zur Verfügung haben. Bitte nutzen Sie die Reservierungsmöglichkeit über unsere Homepage im Vorfeld, nur so können wir einen reibungslosen Ablauf gewährleisten.
In unseren öffentlichen Bereichen und bis zu ihrem Sitzplatz müssen sie eine medizinische Mund- und Nasen-Schutzmaske oder FFP2-Maske tragen. Unser Team trägt für Ihre und zu seiner Sicherheit eine medizinische Mund-Nasen Schutzmaske. Ein Lächeln von Herzen schenken wir Ihnen aber gerne.
Aktuell gilt die 2G Regelung
Eingelassen werden nur Gäste, die geimpft oder genesen sind und die entsprechenden Nachweise mitführen. Zusätzlich benötigen wir einen Tagesaktuellen PCR- oder Schnelltest. Diesen können Sie auch gern bei uns durchführen.
Gäste, die keine Nachweise dabei haben, wird leider kein Einlass gewährt. Gerne können Sie jedoch die Gerichte zum Mitnehmen abholen. Um den beidseitigen Kontakt auf ein minimum zu reduzieren bitten wir Sie im Vorfeld telefonisch zu bestellen.
Ausnahmen:
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, auch wenn sie nicht geimpft sind, werden eingelassen, wenn sie ihr regelmäßig geführtes schulisches Testheft (inklusive Antigen-Schnelltest bei 2-G-Plus) vorlegen. Ist das Schulheft regelmäßig geführt, unterliegt es keiner zeitlichen Befristung (der letzte Test darf also auch länger als 24 Stunden in der Vergangenheit liegen). Während der Ferienzeiten müssen Schulkinder grundsätzlich einen negativen Schnelltest vorlegen.
Kinder unter 6 Jahren sowie Kinder, die noch nicht eingeschult wurden, benötigen keinen Negativnachweis
Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis, das auch den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält, nachweisen, können auch mittels negativem Schnelltestergebnis eingelassen werden.
Unsere Toilettenanlagen dürfen aufgrund der Abstandsregelung momentan nur einzeln betreten werden.
Bitte entnehmen sie die geltenden Hygienmaßnahmen unseren Aushänge vor Ort und halten jederzeit die vorgegebenen Abstände von 1,5 Metern ein.